Feuerlöscher warten – Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN 14406-4 / DIN EN 1866-1
Regelmäßige Prüfungen für Ihre Sicherheit
Warum regelmäßige Wartung und Prüfung von Feuerlöschern gesetzlich vorgeschrieben ist, welche Normen und gesetzlichen Regelwerke gelten (BetrSichV, ASR A2.2, DIN 14406-4 / DIN EN 1866-1) und wie sie zur Sicherheit und zum Versicherungsschutz beitragen.
Feuerlöscher warten nach DIN 14406-4 und BetrSichV
Die technische Regel ASR A2.2 (Maßnahme gegen Brände) besagt, dass Feuerlöscher zu jedem Zeitpunkt funktionsbereit sein müssen. Wie diese Funktionsfähigkeit sichergestellt wird, wird durch die DIN 14406-4 / DIN EN 1866-1 sowie die BetrSichV festgelegt. Diese beschreiben im Detail, wie genau die Prüfung und Instandhaltung von Feuerlöschern durchzuführen ist. Von der äußeren Prüfung bis zur Innenkontrolle und Druckprüfung.
Die eben erklärten Normen gelten für alle gewerblich genutzten Gebäude, öffentlichen Einrichtungen und Versammlungsstätten. Seiner Prüfungspflicht nachzukommen ist nicht nur gesetzeskonform, sondern trägt auch dazu bei, Menschenleben zu retten und Sachschäden vorzubeugen.
Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Die DIN 14406 besagt unter anderem auch, dass eine regelmäßig wiederkehrende Überprüfung der Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre erfolgen muss. Diese Prüfung muss von einer Fachkraft ausgeführt werden, welche über die entsprechende Sachkunde verfügt und die notwendigen Prüfgeräte verwendet.
Bei besonderen Umgebungsbedingungen wie beispielsweise Produktionshallen mit hoher Staubbelastung oder Temperaturschwankungen, kann eine häufigere Wartung sinnvoll sein.
Folgende Prüfarten sind Teil der Wartung:
- Äußere Prüfung: Kontrolle von Behälter, Plomben und Versiegelungen.
- Innere Prüfung: Öffnen des Behälters, Kontrolle auf Korrosion und Rückstände.
- Austausch: Erneuerung von Dichtungen und gegebenenfalls Funktionsteilen und Löschmittel.
- Festigkeitsprüfung: Druckprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle ZÜS (bei bestimmten Geräten)
Was passiert bei der Wartung eines Feuerlöschers?
Bei einer Wartung wird der Feuerlöscher komplett überprüft und technisch instand gehalten. Das umfasst nicht nur eine Sichtprüfung, sondern eine umfassende Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile. Der Fachbetrieb prüft den Druck, kontrolliert das Löschmittel, reinigt den Behälter, tauscht Verschleißteile aus und dokumentiert alle Arbeitsschritte in einem Prüfprotokoll.
Ziel der Wartung ist es, die volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
Wer ist für die Wartung von Feuerlöschern verantwortlich?
Zuständig in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen ist der Betreiber. Er muss sich um die regelmäßige Wartung der Feuerlöscher kümmern und diese auch dokumentieren.
Eine lückenlose Dokumentation ist dabei entscheidend: Prüfplakette, Wartungsnachweis und Protokoll müs sen jederzeit vorgelegt werden können – etwa im Falle einer Brandschau oder eines Versicherungsschadens.
Was passiert, wenn man Feuerlöscher nicht prüfen lässt?
Regelmäßige Wartungen sind wichtig, wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert folgende Konsequenzen:
Funktionsverlust im Brandfall durch verhärtetes Löschmittel oder Druckverlust im Feuerlöscher.
Bußgelder drohen bei fehlenden Wartungen und in Ernstfällen sogar persönliche Haftung.
Verlust des Versicherungsschutzes wenn Wartungspflichten vernachlässigt werden.
Feuerlöscher, welche nicht regelmäßig gewartet und geprüft werden, bieten eine fälschliche Sicherheit und können im Ernstfall versagen.
Fragen & Antworten rund um Wartung und Prüfung von Feuerlöschern
Wie lange dauert die Wartung eines Feuerlöschers?
Die Wartung dauert in der Regel 10-20 Minuten pro Gerät. Die Zeit kann variieren, je nach Zustand und Typ des Feuerlöschers.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Befähigtes Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation nach DIN 14406-4 / DIN EN 1866-1.
Wie erkenne ich, wann mein Feuerlöscher gewartet werden muss?
Das Datum der nächsten anstehenden Wartung steht auf der Prüfplakette am jeweiligen Gerät.
Muss die Wartung dokumentiert werden?
Ja, Nachweise durch Prüfplakette und Wartungsprotokoll sind gesetzlich vorgeschrieben.
Feuerlöscher warten lassen
Wir sind deutschlandweit sowie im angrenzenden europäischen Ausland für Sie da.
Carsten Schwan
Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragter,
Brandschutztechniker, Betriebswirt (HWK)
Karl Heinz Metzinger
Geschäftsführer, Installateur- und Heizungsbauermeister, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz, Fachplaner für den gebäudetechnischen Brandschutz, Brandschutzbeauftragter, Brandschutztechniker