Feuerlöscher warten – Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN 14406-4 / DIN EN 1866-1
Feuerlöscher Wartung im Betrieb: Fristen sicher einhalten
Warum regelmäßige Wartung und Prüfung von Feuerlöschern gesetzlich vorgeschrieben ist, welche Normen und gesetzlichen Regelwerke gelten (BetrSichV, ASR A2.2, DIN 14406-4 / DIN EN 1866-1) und wie sie zur Sicherheit und zum Versicherungsschutz beitragen.
Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen. So steht es in der DIN 14406-4 und in der ASR A2.2. Diese zwei Jahre sind eine Obergrenze und kein Richtwert, an dem man sich nach Gefühl orientieren darf.
Der Startpunkt überrascht viele Betriebe. Die Frist läuft ab dem Herstelldatum, das in den Behälter eingeprägt ist, und nicht ab Rechnungsdatum oder ab dem Tag, an dem das Gerät an die Wand kam. Wer Feuerlöscher übernimmt, die vorher Monate im Lager standen, hat weniger Zeit als gedacht.
Dazu kommen zwei weitere Prüffristen. Der Betreiber kontrolliert monatlich per Sichtprüfung, ob Plombe, Manometer und Zugang in Ordnung sind. Und weil tragbare Feuerlöscher als Druckgeräte gelten, verlangt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Paragraf 16 zusätzlich eine innere Prüfung spätestens nach fünf Jahren sowie eine Festigkeitsprüfung spätestens nach zehn Jahren.
Die meisten Betriebe legen diese Prüffristen zusammen. Das ist auch die wirtschaftlich sinnvollste Variante, weil sonst jede Anfahrt mehrfach bezahlt wird. Für Feuerlöscher in Kraftomnibussen gilt eine kürzere Frist, dort ist die Prüfung nach Paragraf 35 StVZO jährlich vorgeschrieben.
Feuerlöscher warten nach DIN 14406-4 und BetrSichV
Die technische Regel ASR A2.2 (Maßnahme gegen Brände) besagt, dass Feuerlöscher zu jedem Zeitpunkt funktionsbereit sein müssen. Wie diese Funktionsfähigkeit sichergestellt wird, wird durch die DIN 14406-4 / DIN EN 1866-1 sowie die BetrSichV festgelegt. Diese beschreiben im Detail, wie genau die Prüfung und Instandhaltung von Feuerlöschern durchzuführen ist. Von der äußeren Prüfung bis zur Innenkontrolle und Druckprüfung.
Die eben erklärten Normen gelten für alle gewerblich genutzten Gebäude, öffentlichen Einrichtungen und Versammlungsstätten. Seiner Prüfungspflicht nachzukommen ist nicht nur gesetzeskonform, sondern trägt auch dazu bei, Menschenleben zu retten und Sachschäden vorzubeugen.
Was passiert bei der Wartung eines Feuerlöschers?
Bei einer Wartung wird der Feuerlöscher komplett überprüft und technisch instand gehalten. Das umfasst nicht nur eine Sichtprüfung, sondern eine umfassende Kontrolle aller sicherheitsrelevanten Bauteile. Ziel der Wartung ist es, die volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Ein Sachkundiger nach DIN 14406-4. Dahinter steht eine Person mit nachgewiesener Ausbildung, laufender Schulung und einer schriftlichen Legitimation durch ihren Betrieb.
Der Betreiber selbst darf nicht prüfen. Der Haustechniker ebenfalls nicht, selbst wenn er sich mit der Technik auskennt. Bei CO2-Löschern mit 5 und 6 Kilogramm übernimmt eine zugelassene Überwachungsstelle die Druckprüfung, weil dort das Druckinhaltsprodukt über 1.000 bar mal Liter liegt.
Wer die Wartung vergibt, sollte sich diese Legitimation einmal zeigen lassen. Ein Prüfprotokoll ist nur so belastbar wie die Person, die es unterschrieben hat.
Die Prüffrist ist abgelaufen, was jetzt?
Nicht bis zum nächsten regulären Termin warten. Ein Feuerlöscher mit abgelaufener Prüfplakette gilt als nicht nachweislich geprüft, und dieser Zustand ist das eigentliche Risiko.
Notieren Sie zuerst Standort und Typ der betroffenen Geräte. Vereinbaren Sie dann sofort einen Prüftermin. Zeigt ein Gerät erkennbare Mängel, etwa eine fehlende Plombe oder ein Manometer im roten Bereich, gehört es bis zur Prüfung außer Betrieb und wird durch ein geprüftes Gerät ersetzt.
Auf dem Spiel liegt dabei selten der Löscher. Bußgelder nach BetrSichV und Arbeitsschutzgesetz bewegen sich üblicherweise zwischen 500 und 5.000 Euro pro Fall. Wird bei einem Brand eine Person verletzt, greift zusätzlich die persönliche Haftung des Verantwortlichen, und der Versicherer kann seine Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Wartung oder neuer Feuerlöscher?
Die Wartung lohnt sich fast immer, solange das Gerät innerhalb seiner Lebensdauer liegt. Dauerdrucklöscher halten etwa 20 Jahre, Aufladelöscher und CO2-Geräte etwa 25 Jahre.
Es gibt Ausnahmen. Bei einem kleinen Pulverlöscher aus dem Baumarkt kann eine Wiederbefüllung samt Ersatzteilen den Neupreis erreichen. Gerechnet wird deshalb über die Restlaufzeit und nicht über den einzelnen Termin.
Ein Sonderfall sind Schaumlöscher. Die Verordnung (EU) 2025/1988 nimmt PFAS-haltige Schaumlöschmittel schrittweise vom Markt. Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen sie weder neu in Verkehr gebracht noch nachgefüllt werden, spätestens zum 31. Dezember 2030 müssen betroffene Geräte ersetzt sein. Wer heute einen Schaumlöscher zur Wartung gibt, sollte diese beiden Stichtage kennen.
Fragen & Antworten rund um Wartung und Prüfung von Feuerlöschern
Ist die Wartung von Feuerlöschern Pflicht?
Ja, für Betriebe und öffentliche Einrichtungen. Die ASR A2.2 und die DIN 14406-4 schreiben vor, dass Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen gewartet werden, verantwortlich dafür ist der Arbeitgeber. Für private Haushalte ist keine Prüfung gesetzlich vorgeschrieben, die Hersteller empfehlen aber dasselbe Intervall.
Wo steht das Ablaufdatum auf dem Feuerlöscher?
Auf der Prüfplakette am Gerät, meist als Monat und Jahr der nächsten Fälligkeit. Das Herstelldatum ist zusätzlich in den Behälter eingeprägt oder auf dem Typenschild angegeben, und dieses Datum entscheidet, wann die erste Prüfung fällig war.
Welche Strafe droht, wenn ein Feuerlöscher abgelaufen ist?
Bußgelder nach BetrSichV und Arbeitsschutzgesetz, üblicherweise zwischen 500 und 5.000 Euro pro Fall. Wird bei einem Brand eine Person verletzt, sind deutlich höhere Summen und ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich, dazu kann der Versicherer seine Leistung kürzen.
Muss ich einen Wartungsvertrag abschließen?
Nein, ein Vertrag ist nicht vorgeschrieben. Verpflichtend ist allein, dass die Prüffristen eingehalten und die Nachweise vorgelegt werden können. Ein Wartungsplan nimmt Ihnen dabei die Terminüberwachung ab, ersetzt aber keine gesetzliche Pflicht.
Kann ich die Feuerlöscher-Wartung selbst machen?
Nein. Feuerlöscher dürfen nur von einem Sachkundigen nach DIN 14406-4 gewartet werden, der Betreiber ist dafür nicht zugelassen. Ihre Aufgabe bleibt die monatliche Sichtprüfung, also Plombe vorhanden, Manometer im grünen Bereich, Zugang frei.
Feuerlöscher warten lassen im Saarland und deutschlandweit
Die ISB Industrieservice Brandschutz GmbH sitzt in Eppelborn und prüft tragbare Feuerlöscher aller Hersteller nach DIN 14406-4 und DIN EN 1866-1, vor Ort in Ihrem Betrieb.
Den Unterschied im Alltag macht nicht der Prüftermin. Es ist die Frist davor. Auf Wunsch führen wir einen Wartungsplan mit Erinnerungsservice, damit die nächste Fälligkeit nicht in einem Ordner verschwindet, und Sie haben dafür einen festen Ansprechpartner statt einer wechselnden Hotline. Die Prüfprotokolle erhalten Sie digital oder auf Papier, in der Form, die Behörde und Versicherer sehen wollen.
Nennen Sie uns Anzahl und Standort Ihrer Geräte, dann erhalten Sie einen Terminvorschlag und ein Angebot.
Carsten Schwan
Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragter,
Brandschutztechniker, Betriebswirt (HWK)
Karl Heinz Metzinger
Geschäftsführer, Installateur- und Heizungsbauermeister, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz, Fachplaner für den gebäudetechnischen Brandschutz, Brandschutzbeauftragter, Brandschutztechniker
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