RWA-Anlage warten – Prüfung, Wartung und Instandhaltung nach DIN 18232-2 / DIN 18232-5 / DIN 57833-1 / DIN VDE 0833-1

Für rauchfreie Rettungswege im Ernstfall

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen halten Fluchtwege raucharm, erleichtern die Brandbekämpfung und reduzieren Folgeschäden. Regelmäßige Inspektion und Wartung erhalten die Funktionsbereitschaft und sind vorgeschrieben.

Was ist eine RWA-Anlage?

RWA steht für Rauch und Wärmeabzug. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Bestandteil des gebäudetechnischen Brandschutzes. Sie dienen dazu, giftige Rauchgase und Wärmeenergie im Brandfall aus dem Gebäude abzuführen. Fluchtwege werden rauchfrei gehalten und die Rettungskräfte der Feuerwehr können gezielt und schnell eingreifen.

Wie häufig muss eine RWA-Anlage gewartet werden?

Einmal pro Jahr Wartung durch eine qualifizierte Fachfirma. Außerplanmäßig nach Umbauten, Auslösungen, Störungen oder außergewöhnlichen Witterungsereignissen. Gemäß der technischen Prüfverordnung als Ergänzung zur jeweiligen Landesbauordnung kann zusätzlich eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen (in der Regel alle 3 Jahre) vorgeschrieben sein. Dies trifft auf bestimmte Sonderbauten zu.

Arten von RWA-Anlagen

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA)

Sie öffnen beispielsweise Lichtkuppeln, Dachklappen
oder auch Lamellenfenster. Der Rauchabzug erfolgt über
thermischen Auftrieb. Die Anlagen können manuell ausgelöst werden, verfügen aber je nach Vorgabe auch über automatische
Auslöseeinrichtungen, wie z.B. optische oder thermische
Meldeeinrichtungen. Die Anforderungen an die Bauteile und die Bemessung der Anlage sind in der DIN 18232-2 sowie in der DIN EN 12101-2 geregelt.

Maschinelle Rauchabzugsanlage (MRA)

Maschinelle Rauchabzugsanlagen setzen Entrauchungsventilatoren ein, die Rauchgase werden abgesaugt und ins Freie geleitet. Typische Einsatzbereiche sind Räumlichkeiten ohne direkten Zugang zu Außenwänden, z.B. Tiefgaragen oder innenliegende Treppenräume. Die Anforderungen an die Ventilatoren und die Bemessung der Anlage sind in der DIN 18232-5 sowie in der DIN EN 12101-3 geregelt.

Vorschriften und Normen für Wartung und Prüfung von RWA-Anlagen

Für natürliche Rauchabzugsanlagen liefert DIN 18232 Teil 2 die maßgeblichen Grundlagen. Das Kapitel zu Wartung und Instandhaltung verweist auf regelmäßige Kontrollen nach Herstellerangaben, im Regelfall jährlich.

Elektrische Gefahrenmelde- und Ansteuerungstechnik in RWA-Systemen wird nach DIN VDE 0833 Teil 1 geplant, betrieben und wiederkehrend geprüft. Diese Norm erfasst die allgemeinen Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen, zu denen die elektrische RWA-Ansteuerung gehört.

Je nach Bundesland schreiben Prüfverordnungen eine Abnahme vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige vor, oft in Intervallen von drei bis sechs Jahren, etwa in Versammlungs- oder Verkaufsstätten.

RWA-Anlage Warten. Das wird geprüft:

Prüfumfang als Leitfaden für die Praxis. Die konkrete Tiefe richtet sich nach Herstellerunterlagen und Anlagentyp.

  • Sichtkontrolle aller Komponenten der Anlage auf Beschädigungen oder bauliche Veränderungen. Vollständigkeitsprüfung
  • Funktionsprüfung aller Auslösevorrichtungen. Handtaster,
    automatischen Ansteuerungen, Brandmeldeeinbindung
  • Steuer- und Energieversorgung, Batterietest, Netzversorgung, Ladeeinrichtungen, Umschaltung, Sicherungen
  • Dichtungen, Mechanik, Leitungssystem und Antriebsaggregate. Spiel, Verschleiß, Schmierung, Korrosionsschutz
  • Anlagensimulation. Überprüfung des reibungslosen Ineinandergreifens aller Systemkomponenten bei realem Einsatzfall.
  • Rückstellung. Quittierung. Ersatz von verbrauchten Materialien
  • Dokumentation. Erstellen eines Prüfprotokolls und gegebenenfalls einer Mängelliste mit Empfehlungen zur Mängelbeseitigung
  • Nachweis der Wiederinbetriebnahme

Wer ist für die Wartung verantwortlich?

Verantwortlich ist der Betreiber beziehungsweise Eigentümer. Aufgaben sind Beauftragung der Fachfirma, Aufbewahrung von Nachweisen, Organisation wiederkehrender Prüfungen und das Veranlassen von Instandsetzungen. Die rechtliche Grundlage liefern unter anderem die Bauordnungen und die genannten Normen

Wer darf RWA-Anlagen prüfen

Die jährliche Wartung erfolgt durch qualifizierte Fachfirmen mit geschultem Personal, nachweislicher Kenntnis der eingesetzten Systeme und der Herstellerdokumentation. Prüfsachverständige führen die bauordnungsrechtlichen Abnahmen und Wiederholungsprüfungen dort durch, wo die Landesverordnung dies fordert.

Was passiert bei unterlassender Wartung?

Erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit im Ereignisfall. Gefährdung von Personen durch Rauch und Hitze. Stilllegung durch Behörden möglich. Risiko von Leistungsverweigerung durch Versicherer bei Verstoß gegen Betreiberpflichten. Höhere Kosten durch Folgeschäden und Notinstandsetzungen.

Kostenorientierung einer Wartung

Die Preisbildung hängt von Anlagengröße, Anzahl der Öffnungselemente, Art der Antriebe, Einbindung in Brandmeldeanlagen und Zugänglichkeit ab. Üblich sind jährliche Pauschalen je Anlage mit positionsbezogener Abrechnung von Ersatzteilen. Separate Kosten entstehen für Prüfsachverständige, falls die Landesverordnung dies verlangt.

Fragen & Antworten rund um Wartung und Prüfung von RWA-Anlagen

Müssen Betreiber selbst Sichtprüfungen durchführen?

Regelmäßige Sichtkontrollen auf Beschädigungen und hindernislose Öffnungsbereiche sind vorgeschrieben.
Die jährliche Wartung bleibt Aufgabe der Fachfirma.

Vor Inbetriebnahme und wiederkehrend nach den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) und Technischen Prüfverordnungen (TPrüfVO)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die jeweilige Landesbauordnung (LBO) und Technische Prüfverordnung (TPrüfVO) sowie die DIN 18232 bilden die Grundlage für die Prüfpflicht der einzelnen Anlagen.

Die Prüfung und Instandsetzung der Anlage durch eine Fachfirma ist erforderlich. Verbrauchte oder
beschädigte Komponenten werden ausgetauscht. Wiederinbetriebnahme und Dokumentation werden durchgeführt.

Die Erneuerung veralteter Komponenten muss stets nach Herstellervorgaben erfolgen.

RWA-Anlage warten lassen

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Carsten Schwan

Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragter,
Brandschutztechniker, Betriebswirt (HWK)

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Karl Heinz Metzinger

Geschäftsführer, Installateur- und Heizungsbauermeister, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz, Fachplaner für den gebäudetechnischen Brandschutz, Brandschutzbeauftragter, Brandschutztechniker