Wartung und Prüfung von Brandschutztüren und -toren

Damit Fluchtwege im Ernstfall nutzbar bleiben

Brandschutztüren gehören zu den wichtigsten Bauteilen im vorbeugenden Brandschutz. Sie halten Feuer und Rauch zurück und sichern Fluchtwege.

Damit sie im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Prüfung von Brandschutztüren ist Teil der Betreiberpflichten und wird in verschiedenen Normen und Vorschriften geregelt.

Was sind Brandschutztüren?

Brandschutztüren sind geprüfte Bauteile mit definierter Feuerwiderstandsdauer. Sie verhindern, dass sich Feuer und Rauch im Gebäude ausbreiten.

Typische Klassifizierungen:

  • T30 – feuerhemmend
  • T60 – hoch feuerhemmend

  • T90 – feuerbeständig

Zusätzlich gibt es Rauchschutztüren, die speziell auf die Abdichtung gegen Rauch ausgelegt sind.

Arten von Brandschutztüren

Je nach Gebäude und Nutzung kommen unterschiedliche Türtypen zum Einsatz:

Nach Bauweise:

  • Einflügelige Türen

  • Zweiflügelige Türen

 

Nach Funktion:

  • Türen mit Feststellanlage

  • Rauchschutztüren

  • Kombinationen mit Glas

 

Nach Material:

  • Stahl

  • Aluminium

  • Holz mit Brandschutzkern

Vorschriften und Normen für Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Die Anforderungen an Brandschutztüren ergeben sich aus mehreren Regelwerken:

  • DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

  • DIN EN 16034 – Europäische Produktnorm für Feuer- und/ oder Rauchabschlüsse

  • DIN 14677 – Instandhaltung, Wartung und Prüfung von Feststellanlagen

  • Landesbauordnungen (LBO)

  • Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)

Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?

Die Prüfintervalle für Brandschutztüren sind klar geregelt. In der Regel erfolgt die Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person. Ergänzend dazu sind regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber sinnvoll, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.

Nach baulichen Veränderungen, Beschädigungen oder besonderen Ereignissen sind zusätzliche Prüfungen erforderlich.

Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

Verantwortlich ist der Betreiber beziehungsweise Eigentümer. Aufgaben sind die Beauftragung einer Fachfirma, die Organisation der Prüfintervalle, die Dokumentation der Ergebnisse sowie die Beseitigung festgestellter Mängel. Grundlage dafür sind Bauordnungen und technische Regelwerke.

Wer darf Brandschutztüren prüfen

Die Prüfung erfolgt durch eine sachkundige Person oder Fachfirma. Voraussetzung sind Kenntnisse der relevanten Normen und die Beachtung der jeweiligen Herstellervorgaben. In bestimmten Gebäuden kann zusätzlich die Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich sein.

Was passiert bei unterlassender Wartung?

Werden Brandschutztüren nicht regelmäßig geprüft oder gewartet, entstehen Risiken. Türen schließen im Brandfall möglicherweise nicht korrekt, Rauch und Feuer breiten sich schneller aus und Personen werden gefährdet. Zusätzlich drohen behördliche Maßnahmen sowie Probleme mit den Sachversicherern. Auch Folgeschäden durch unentdeckte Mängel sind möglich.

Kostenorientierung einer Wartung

Die Kosten für die Prüfung von Brandschutztüren hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Anzahl der Türen, deren Zustand, der Wartungsaufwand sowie die Art der Ausführung, etwa mit Feststellanlage. Häufig werden jährliche Prüf- und Wartungspauschalen vereinbart.

Fragen & Antworten rund um Wartung und Prüfung von Brandschutztüren

Müssen Betreiber selbst Kontrollen durchführen?

Brandschutztüren müssen vom Betreiber mindestens einmal monatlich auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Die jährliche Wartung bleibt Aufgabe der Fachfirma.

Nach Umbauten, Beschädigungen oder nach einem Brandereignis.

Die Tür muss instandgesetzt und erneut geprüft werden, bevor sie wieder als funktionstüchtig gilt.

Ja, die Ergebnisse müssen festgehalten und aufbewahrt werden.

Nur nach Herstellervorgaben, da sonst die Zulassung der Tür erlischt.

Brandschutztüren prüfen lassen

Wir sind deutschlandweit sowie im angrenzenden europäischen Ausland für Sie da.

carsten schwan brandschutz

Carsten Schwan

Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragter,
Brandschutztechniker, Betriebswirt (HWK)

Karl Heinz Metzinger

Geschäftsführer, Installateur- und Heizungsbauermeister, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz, Fachplaner für den gebäudetechnischen Brandschutz, Brandschutzbeauftragter, Brandschutztechniker