Brandabschottung für Kabel und Rohre: Prüfung und Instandsetzung nach MLAR und DIN 4102

Damit Brandabschnitte auch an Durchbrüchen dicht bleiben

Jede Kabeltrasse und jedes Rohr, das durch eine Brandwand oder eine feuerbeständige Decke läuft, hinterlässt dort eine Schwachstelle. Eine Brandabschottung verschließt diese Öffnung so, dass sie denselben Feuerwiderstand erreicht wie das Bauteil selbst.

Die meisten Mängel entstehen nicht beim Neubau. Sie entstehen Jahre später, wenn Kabel nachgezogen werden oder ein Schott für eine neue Leitung geöffnet und danach nicht mehr fachgerecht verschlossen wird.

Was ist eine Brandabschottung?

Eine Brandabschottung, auch Brandschott oder Brandschutzabschottung genannt, ist ein geprüftes System, das Leitungsdurchführungen in Wänden und Decken feuer- und rauchdicht verschließt. Sie gehört zum baulichen Brandschutz. Ein Brandabschnitt bleibt dadurch auch dort geschlossen, wo Kabel, Rohre oder ganze Kabeltrassen hindurchführen.

Viele Systeme arbeiten mit intumeszierenden Baustoffen. Diese schäumen bei Hitze auf und füllen den Raum, den ein schmelzendes Kunststoffrohr oder eine abbrennende Kabelisolierung freigibt.

Typische Feuerwiderstandsklassen:

  • S 30 bis S 90: Kabelabschottungen nach DIN 4102-9
  • R 30bis R 90: Rohrabschottungen nach DIN 4102-11

Europäisch klassifizierte Systeme tragen die Bezeichnung EI 30 bis EI 90 nach DIN EN 13501-2. Die Zahl steht jeweils für die Feuerwiderstandsdauer in Minuten. Maßgeblich ist, dass die Abschottung mindestens die Feuerwiderstandsklasse der Wand oder Decke erreicht, in der sie sitzt.

Arten von Brandabschottungen

Welches System passt, hängt von der Leitungsart, der Größe der Öffnung und dem Bauteil ab. Entscheidend ist, dass das Schott für genau diese Einbausituation zugelassen ist.

Kabelabschottungen

Für einzelne Kabel, Kabelbündel und komplette Kabeltrassen. Kleine Öffnungen werden mit Brandschutzkitt oder Brandschutzschaum verschlossen. Bei größeren Durchbrüchen kommt meist ein Weichschott aus beschichteten Mineralwollplatten zum Einsatz, das sich später mit wenig Aufwand nachbelegen lässt. Mörtelschotts sind sehr robust, eignen sich aber schlecht für Bereiche, in denen regelmäßig neue Leitungen hinzukommen.

Rohrabschottungen für brennbare Rohre

Kunststoffrohre schmelzen im Brandfall und hinterlassen ein offenes Loch in der Wand. Brandschutzmanschetten und Brandschutzbandagen verhindern das. Ihr Einlagematerial schäumt auf, drückt das erweichte Rohr zusammen und verschließt den Querschnitt.

Rohrabschottungen für nichtbrennbare Rohre

Metallrohre brennen nicht, leiten aber Wärme. Ohne Abschottung kann sich Material auf der anderen Seite der Wand entzünden. Rohrschalen aus Mineralwolle in der vorgeschriebenen Länge begrenzen die Wärmeübertragung.

Kombiabschottungen

Laufen Kabel und Rohre durch dieselbe Öffnung, verschließt ein Kombischott beide Leitungsarten in einem System. Das spart Durchbrüche, verlangt aber eine genaue Einhaltung der Mindestabstände aus der Zulassung.

Wann ist eine Brandabschottung notwendig?

Immer dann, wenn Leitungen durch Wände oder Decken geführt werden, die einen Feuerwiderstand haben müssen. Dazu zählen Brandwände, Trennwände zwischen Nutzungseinheiten, Geschossdecken sowie die Wände notwendiger Flure und Treppenräume. Grundlage ist § 40 der Musterbauordnung in Verbindung mit der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), die über die Landesbauordnungen in allen Bundesländern gilt.

Erleichterungen gibt es für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für einzelne Leitungen mit kleinem Durchmesser. Ob eine solche Ausnahme greift, lässt sich nur am konkreten Bauteil beurteilen.

Vorschriften und Normen für Brandabschottungen

Die Pflicht zur Abschottung ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht. Die technischen Anforderungen an die einzelnen Systeme stehen in den Normen und in den Verwendbarkeitsnachweisen der Hersteller:

  • § 14 und § 40 Musterbauordnung (MBO) sowie Landesbauordnungen (LBO)
  • Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), Abschnitt 4
  • DIN 4102-9: Kabelabschottungen
  • DIN 4102-11: Rohrabschottungen, Rohrummantelungen und Installationsschächte
  • DIN EN 1366-3: Feuerwiderstandsprüfungen für Abschottungen
  • DIN EN 13501-2: Klassifizierung nach dem Feuerwiderstand
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder Europäische Technische Bewertung (ETA) des jeweiligen Systems

Nach dem Einbau bestätigt der ausführende Fachbetrieb mit einer Übereinstimmungsbestätigung (früher Übereinstimmungserklärung), dass das Schott der Zulassung entspricht. Neben jede Abschottung gehört außerdem ein Kennzeichnungsschild.

Wie oft müssen Brandabschottungen geprüft werden?

Ein festes Prüfintervall wie bei Feuerlöschern oder RWA-Anlagen gibt der Gesetzgeber für Brandabschottungen nicht vor. Die Pflicht zur Kontrolle besteht trotzdem, denn nach Bauordnungsrecht muss der Betreiber seine Gebäude so instand halten, dass der Brandschutz dauerhaft wirksam bleibt. In der Praxis hat sich eine jährliche Begehung bewährt, gut kombinierbar mit der Prüfung der Brandschutztüren. Zusätzlich gehört jede Abschottung auf den Prüfstand, sobald Leitungen nachbelegt, entfernt oder umverlegt wurden.

Wer ist für Brandabschottungen verantwortlich?

Verantwortlich ist der Betreiber beziehungsweise Eigentümer des Gebäudes. Der Betreiber muss sicherstellen, dass Abschottungen fachgerecht hergestellt und nach jedem Eingriff wieder verschlossen werden.

Das betrifft ausdrücklich auch die Arbeit anderer Gewerke. Zieht ein Elektro- oder Sanitärbetrieb neue Leitungen durch ein bestehendes Schott, sollte schon vor Arbeitsbeginn feststehen, wer den Verschluss anschließend wiederherstellt.

Wer darf Brandabschottungen herstellen und prüfen?

Brandabschottungen gehören in die Hände sachkundiger Fachbetriebe, die das jeweilige System kennen und für den Einbau geschult sind. Der Grund ist auch rechtlicher Natur. Wer ein Schott einbaut, bestätigt schriftlich, dass es der Zulassung entspricht, und haftet im Brandfall für Ausführungsfehler.

Die Prüfung bestehender Abschottungen setzt Kenntnisse der MLAR und der Verwendbarkeitsnachweise voraus.

Was passiert bei fehlenden oder beschädigten Abschottungen?

Eine offene Abschottung wirkt im Brandfall wie ein Kamin. Feuer und Rauch gelangen durch den Spalt in den nächsten Brandabschnitt. Ein Flur, der eigentlich rauchfrei bleiben sollte, kann dann schon vor dem Eintreffen der Feuerwehr unpassierbar sein.

Werden Mängel bei einer Brandschau oder Begehung festgestellt, drohen behördliche Auflagen bis hin zur Nutzungsuntersagung. Im Schadensfall prüfen Sachversicherer außerdem, ob der Betreiber seine Pflichten erfüllt hat, und kürzen bei Verstößen die Leistung.

Häufige Fragen zur Brandabschottung

Brauche ich für ein einzelnes Kabel eine Brandabschottung?

Nicht zwingend ein zugelassenes Schottsystem, aber immer einen fachgerechten Verschluss. Die MLAR erlaubt für einzelne Leitungen Erleichterungen, wenn der Ringspalt vollständig mit nichtbrennbarer Mineralwolle (bis 50 mm) oder mit aufschäumenden Baustoffen (bis 15 mm) verschlossen wird.

Ja, sofern das System eine Nachbelegung zulässt und das Schott danach wieder gemäß Zulassung verschlossen wird. Weichschotts und Kittschotts sind dafür ausgelegt, Mörtelschotts in der Regel nicht.

Das Schild nennt den Errichter, die Systembezeichnung, die Nummer der Bauartgenehmigung oder ETA und das Herstellungsjahr. Es wird gut sichtbar neben der Abschottung angebracht.

Nein. Handelsüblicher PU-Montageschaum ist brennbar und hat keine Zulassung als Brandabschottung. Zulässig sind nur Brandschutzschäume mit gültigem Verwendbarkeitsnachweis.

Nicht automatisch. Brandschotts sind auf Feuer- und Rauchdichtheit geprüft, nicht auf Wasserdichtheit. In Kellerwänden oder bei drückendem Wasser braucht es eine zusätzliche Abdichtung, die mit dem Schottsystem verträglich ist.

Brandabschottung prüfen lassen

Wir prüfen und erneuern Brandabschottungen deutschlandweit sowie im angrenzenden europäischen Ausland.

carsten schwan brandschutz

Carsten Schwan

Geschäftsführer, Brandschutzbeauftragter,
Brandschutztechniker, Betriebswirt (HWK)

Karl Heinz Metzinger

Geschäftsführer, Installateur- und Heizungsbauermeister, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz, Fachplaner für den gebäudetechnischen Brandschutz, Brandschutzbeauftragter, Brandschutztechniker

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